Die Aufgaben und Tätigkeiten des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich sowohl aus dem Wohnungseigentumsgesetz als auch aus der jeweiligen Gemeinschaftsordnung und werden in einem zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter abzustimmenden Vertrag auf die aktuellen Besonderheiten des Objektes und die Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer angepasst.

Die komplette Betreuung des Mietverhältnisses bieten wir Ihnen im Rahmen eines Sondereigentumsverwaltungsvertrages an. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Vertragsangebot zur Betreuung Ihrer Wohnung oder Ihres Gewerbes. Wesentliche Bestandteile eines solchen Vertrages sind hier beispielhaft aufgeführt, können jedoch individuell angepasst oder erweitert werden:

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.